Im Mai schrieben wir, dass der Stichtag 2. August 2026 zwar formal gilt, die Verschiebung durch den „Digital Omnibus“ aber noch offen ist. Diese Unsicherheit ist inzwischen aufgelöst: Das EU-Parlament hat die Fristverschiebung im Juni final beschlossen, das Regelwerk ist seit Ende Juli in Kraft. Wer im Mai bereits mit der KI-Inventur begonnen hat, ist jetzt klar im Vorteil – für alle anderen heißt es: jetzt erst recht.
Was sich seit Mai geändert hat
In unserem Beitrag vom Mai wiesen wir darauf hin, dass Unternehmen, Kommunen und Kliniken sich auf den 2. August 2026 als verbindlichen Stichtag für die Hochrisiko-Pflichten des AI Act einstellen mussten, während gleichzeitig eine mögliche Verschiebung durch den „Digital Omnibus on AI“ im Raum stand. Diese Schwebephase ist beendet: Das EU-Parlament hat den Kompromiss am 16. Juni 2026 final gebilligt, der Rat folgte kurz darauf, und die Neuregelung ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten.
Konkret bedeutet das:
Die vollständigen Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in der Personalauswahl, Kreditvergabe oder bei bestimmten Verwaltungsentscheidungen – gelten nun erst ab dem 2. Dezember 2027 statt wie ursprünglich vorgesehen ab August 2026. Für KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist, wie es bei vielen medizintechnischen Diagnosesystemen der Fall ist, wurde der Termin sogar auf den 2. August 2028 verschoben. Auch die Pflicht der Mitgliedstaaten, nationale KI-Reallabore bereitzustellen, wanderte von August 2026 auf August 2027, ergänzt um ein zusätzliches EU-weites Testumfeld mit Priorität für kleinere Unternehmen.
Nicht verschoben wurden dagegen die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Wer neue KI-Systeme mit direktem Nutzerkontakt oder zur Erzeugung synthetischer Inhalte auf den Markt bringt, muss diese weiterhin ab dem 2. August 2026 als solche kenntlich machen. Für Systeme, die bereits vor diesem Stichtag im Einsatz waren, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Was das für Ihre laufende Vorbereitung bedeutet
Die gute Nachricht: Die im Mai empfohlene KI-Inventur verliert durch die Fristverschiebung nicht an Wert – im Gegenteil. Wer diese Bestandsaufnahme bereits begonnen hat, kann die gewonnene Zeit jetzt gezielt nutzen, um aus der reinen Erfassung eine belastbare Governance-Struktur zu machen: Verantwortlichkeiten festlegen, Schulungskonzepte ausrollen und Dokumentationsprozesse einüben, bevor der Termindruck wieder steigt.
Für den Mittelstand heißt das konkret:
Prüfen Sie bei eingekaufter Software mit KI-Funktionen, insbesondere in ERP-, CRM- oder Recruiting-Systemen, ob Ihre Anbieter ihrerseits auf die neuen Fristen reagiert haben und welche Konformitätsnachweise sie inzwischen bereitstellen. Kommunen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um KI-gestützte Verwaltungsprozesse, etwa Chatbots im Bürgerservice oder automatisierte Entscheidungsvorschläge, sauber zu klassifizieren und interne Zuständigkeiten für die spätere Konformitätsbewertung zu klären. Für Krankenhäuser gilt: Die Verschiebung auf 2028 betrifft vor allem in Medizinprodukte eingebettete KI – sie ersetzt jedoch nicht die ohnehin unabhängig geltenden Anforderungen der Medizinprodukteverordnung und des Datenschutzrechts, die parallel weiterlaufen.
Besonders wichtig bleibt der Blick auf den 2. August 2026: Wer KI-Chatbots, Textgeneratoren oder andere Systeme mit synthetischen Inhalten neu einführt, kommt an der Kennzeichnungspflicht nicht vorbei, unabhängig von der Verschiebung bei den Hochrisiko-Pflichten.
Fazit und Handlungsempfehlung
Aus der im Mai beschriebenen Unsicherheit ist jetzt Planungssicherheit geworden – nutzen Sie diese, um Ihre KI-Governance nicht auf Eis zu legen, sondern mit realistischem Zeithorizont weiterzuentwickeln. Setzen Sie dort, wo im Mai die KI-Inventur begonnen wurde, jetzt den nächsten Schritt: Risikoeinstufung konsolidieren, Schulungen konkret terminieren und die Kennzeichnungspflichten für den August-Stichtag 2026 separat im Blick behalten, da hierfür keine Verlängerung gilt.
Stand: Juli 2026. Da die EU-Kommission ergänzende Leitlinien zur praktischen Auslegung einzelner Regelungen angekündigt hat, empfehlen wir, die weitere Entwicklung aktiv zu beobachten.
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