Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat ihren aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt – mit einer deutlichen Botschaft: Bürgerinnen und Bürger nutzen ihre Datenschutzrechte so aktiv wie seit der DSGVO-Einführung nicht mehr. Für Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen im Gesundheitswesen bedeutet das: Beschwerden, Auskunftsersuchen und der Umgang mit KI-Tools rücken stärker in den Fokus der Aufsicht.
Was der Bericht zeigt
Die BfDI hat für 2025 insgesamt 11.824 Eingaben verzeichnet – ein Plus von rund 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr und von rund 52 Prozent gegenüber 2023. Besonders auffällig: Die Zahl der Beschwerden hat sich innerhalb von nur zwei Jahren mehr als verdoppelt. Ein vergleichbares Niveau gab es zuletzt im Jahr 2018, als die DSGVO in Kraft trat und viele Betroffene ihre neuen Rechte erstmals ausprobierten.
Diese Entwicklung ist kein statistischer Zufall, sondern Ausdruck eines gewachsenen Rechtsbewusstseins. Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie Bürgerinnen und Bürger wissen zunehmend, dass sie sich bei vermuteten Datenschutzverstößen an eine Aufsichtsbehörde wenden können – und tun dies auch. Für Organisationen bedeutet das: Interne Prozesse, die früher „nie geprüft“ wurden, geraten heute realistisch in den Blick einer Behörde.
Inhaltlich widmet sich der Bericht außerdem intensiv dem Thema Künstliche Intelligenz. Die BfDI hat eine Handreichung zur datenschutzkonformen Nutzung von KI-Tools veröffentlicht und begleitet Digitalprojekte wie die EUDI-Wallet konstruktiv-kritisch. Ergänzend wurde mit dem „ReguLab“ ein neues Beratungsformat gestartet, eine Art regulatorische Sandbox, in der Organisationen frühzeitig Rechtsklarheit zu datengetriebenen Vorhaben erhalten können.
Was das für Sie bedeutet
Für mittelständische Unternehmen ist die zentrale Erkenntnis: Der Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag – vom Chatbot bis zum KI-gestützten Bewerbermanagement – wird nicht mehr als Randthema behandelt, sondern als eigenständiger Prüfungsschwerpunkt. Wer heute noch keinen Überblick hat, welche KI-Anwendungen im Unternehmen mit welchen personenbezogenen Daten arbeiten, sollte das zeitnah nachholen. Eine einfache interne Bestandsaufnahme ist ein guter erster Schritt und zugleich Grundlage für die Betreiberpflichten aus der KI-Verordnung.
Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind von der steigenden Beschwerdequote besonders betroffen, da sie häufig direkter Ansprechpartner für Bürgeranliegen sind – etwa bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum, digitalen Bürgerdiensten oder der Verwaltung sensibler Antragsdaten. Ein strukturierter, nachvollziehbarer Umgang mit Betroffenenanfragen und Beschwerden ist hier kein Kür-, sondern ein Pflichtthema, das auch intern Ressourcen und klare Zuständigkeiten braucht.
Für Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen verschärft sich die Lage zusätzlich: Patientendaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten überhaupt, und Betroffene reagieren zunehmend sensibel auf tatsächliche oder vermeintliche Verstöße. Gleichzeitig wächst der Druck, KI-gestützte Systeme etwa in Diagnostik oder Verwaltung einzuführen – hier braucht es von Anfang an eine saubere Dokumentation der Datenverarbeitung und eine klare Rollenverteilung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.
Fazit und Handlungsempfehlung
Der Tätigkeitsbericht ist mehr als eine Rückschau – er liefert einen realistischen Ausblick darauf, wo die Aufsichtsbehörden in den kommenden Monaten genauer hinschauen werden: bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten und beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. Organisationen sollten diese Signale nutzen, um proaktiv zu handeln, statt erst auf eine Beschwerde zu reagieren. Konkret empfiehlt sich: ein aktueller Überblick über eingesetzte KI-Anwendungen, ein funktionierender Prozess zur Bearbeitung von Auskunfts- und Löschanfragen sowie regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
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